Hefte
Begutachtungsprozess
Damit die eingereichten Beiträge angenommen werden, werden alle wissenschaftlichen Artikel einem doppelten anonymen Begutachtungsprozess durch zwei voneinander unabhängige Fachpersonen aus den entsprechenden Fachgebieten unterzogen.
Gutachter der Zeitschrift „Germanistik und Skandinavistik“ sind angesehene Wissenschaftler aus Bulgarien, Deutschland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Bosnien und Herzegowina, Italien, Ungarn, Polen u.a. Zum Zwecke des Begutachtungsprozesses unterhält das Redaktionskollegium ein Verzeichnis mit potenziellen Gutachtern, das unablässig ergänzt und aktualisiert wird.
Der Vorgang zum Einreichen und Rezensieren der Publikationen wird durch das Open Journal System (OJS) verwaltet.
Vor dem Begutachtungsprozess werden alle Beiträge mithilfe des StrikePlagiarism.com-Plugins auf der ELearning-Plattform der Universität Sofia auf Plagiate überprüft.
Die Endfrist für die Einreichung der Materialien zur Publikation in der Zeitschrift ist der 1. Juni jedes Jahres. Die Zeitschrift erscheint jährlich im November.
Der Begutachtungsprozess für Beiträge in der Zeitschrift „Germanistik und Skandinavistik“ schließt folgende Etappen ein:
1. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Materials entscheiden die Herausgeber über die Annahme oder Ablehnung des Artikels zum Begutachtungsverfahren, je nachdem, ob er dem thematischen Umfang der Zeitschrift und den allgemein anerkannten Kriterien für wissenschaftliche Texte entspricht.
Falls das Material diese Kriterien nicht erfüllt, wird der Autor kurz über die Entscheidung zur Ablehnung seines Textes und die Beweggründe der Herausgeber informiert.
2. Die anonymisierte Variante des Beitrags mit gelöschten Angaben zum Autor und entfernten Identifikatoren der Datei wird in zweiwöchiger Frist zwei voneinander unabhängigen Fachpersonen im entsprechenden thematischen Bereich zur Begutachtung geschickt, die mit dem wissenschaftlichen Institut nicht verbunden sind, dessen Vertreter der Autor ist.
Die Gutachter werden von den Chefredakteuren der Zeitschrift je nach dem Thema des Beitrags bestimmt.
3. Innerhalb von einem Monat füllen die Gutachter eine anonyme Rezensionskarte auf Bulgarisch, Englisch oder Deutsch aus. Diese enthält Empfehlungen für die eine Vervollkommnung des Beitrags und eine allgemeine Beurteilung darüber, ob er zur Veröffentlichung in der Zeitschrift bereit ist. Bei gegensätzlichen Beurteilungen wird der Beitrag einem dritten Gutachter zugewiesen.
4. Auf der Grundlage der erhaltenen Gutachten trifft das Redaktionskollegium in einer Besprechung die endgültige Entscheidung zur Veröffentlichung des Beitrags in der Zeitschrift und ergänzt, wenn notwendig, die von den Gutachtern ausgedrückten Empfehlungen für eine Vervollkommnung des Beitrags.
5. Der Autor wird über die Beurteilung und Empfehlungen der Gutachter sowie über die Entscheidung des Redaktionskollegiums benachrichtigt. Er wird dazu aufgefordert, den Empfehlungen für eine Vervollkommnung des Beitrags zu genügen und diesen in einer überarbeiteten Variante erneut zu schicken. Die Frist dafür ist zwei Wochen, wenn sie nicht eingehalten wird, wird der Artikel verworfen.
6. Im Falle, dass der Beitrag entsprechend den Empfehlungen der Gutachter und des Redaktionskollegiums überarbeitet worden ist, wird er redigiert und zur Veröffentlichung in der Zeitschrift für das entsprechende Jahr vorbereitet.
Beiträge, für die ein Plagiat, Unglaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse oder ein anderer Verstoß gegen die Moral und die ethischen Normen in der Wissenschaft festgestellt worden ist, werden abgelehnt.
Es werden keine Manuskripte angenommen, die bereits veröffentlicht sind oder sich im Druck in einer anderen Ausgabe befinden.